Habe ich Anspruch auf Betreuungsleistungen?
In Deutschland können pflegebedürftige Personen Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Die Betreuungsleistungen sind dabei Bestandteil der Pflegeversicherung und dienen der Unterstützung im Alltag. Folgende Betreuungsleistungen werden in Rostock angeboten und von der Pflegeversicherung übernommen.
Betreuungsdienste
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Betreuungsdienste, die die pflegebedürftige Person im Alltag unterstützen. Dies kann die Begleitung bei Spaziergängen, Gespräche, Vorlesen oder gemeinsame Freizeitaktivitäten umfassen.
Alltagsbegleitung
Die Kosten für eine ehrenamtliche oder professionelle Alltagsbegleitung können durch die Pflegeversicherung abgedeckt werden. Hierbei geht es um Hilfe bei Einkäufen, Arztbesuchen oder anderen alltäglichen Erledigungen.
Entlastung der Pflegeperson
Betreuungsleistungen sollen auch die Pflegeperson entlasten. Dazu gehören stundenweise Betreuung von Pflegebedürftigen, um den Pflegenden Freiräume zu ermöglichen. Derartige Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden beispielsweise von unserem Rostocker Pflegedienst Pflegezentrum M&F angeboten.
Kurzzeitpflege
Die Pflegeversicherung kann Kosten für eine Kurzzeitpflege übernehmen, wenn die Pflegeperson zeitweise entlastet werden muss. Dies kann beispielsweise in Form von stationären Aufenthalten in Pflegeeinrichtungen erfolgen.
Voraussetzungen für den Bezug von Betreuungsleistungen
Es gibt jedoch Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Dies sind unter anderem folgende.
Pflegegrad
Die Pflegebedürftigkeit muss durch die Feststellung eines Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nachgewiesen werden.
Betreuungsbedarf
Es muss ein Bedarf an zusätzlicher Betreuung und Aktivierung vorliegen, der über die Pflege hinausgeht.
Zugelassene Leistungserbringer
Die Betreuungsleistungen müssen von zugelassenen Leistungserbringern erbracht werden, sei es durch professionelle Dienste oder ehrenamtliche Helfer.
Individueller Bedarf
Die Leistungen müssen den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person angepasst sein.
Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Pflegekasse oder unserem ambulanten Pflegedienst in Rostock zu informieren, um genaue Informationen zu den Betreuungsleistungen und den entsprechenden Voraussetzungen zu erhalten. Nehmen Sie zu diesem Zweck gerne unsere Beratung in Anspruch. Die Leistungen können je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf variieren.