Habe ich Anspruch auf Entlastungsleistungen?
Die ambulante Pflege ist trotz zahlreicher Vorteile für Angehörige mit hohem Zeitaufwand und finanziellen Belastungen verbunden. Seit 2015 besteht die Möglichkeit, Entlastungsleistungen für die eigenständige Gestaltung des Alltags in Anspruch zu nehmen. Anbieter wie der in Rostock ansässige ambulante Pflegedienst des Pflegezentrums M&F bieten solche Leistungen an. Was Entlastungsleistungen sind und wann ein Anspruch auf Unterstützung besteht, lesen Sie hier.
Was sind Entlastungsleistungen?
Bei Entlastungsleistungen handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse, die sich an pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige oder anerkannte Betreuer richtet. Dabei steht ambulanten und teilambulanten Pflegebedürftigen von Pflegestufe 1 bis 5 monatlich nach § 45b SGB XI ein Betrag in Höhe von 125 Euro zur Verfügung. Dieser einheitliche Betrag ist eine ergänzende Unterstützung zu den Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Summe, die sich auf die Finanzierung der Alltagsgestaltung bezieht. Demnach ist die Unterstützung für niederschwellige Entlastungs- und Betreuungsangebote in den folgenden Bereichen einsetzbar.
- Leistungen der Tages- und Nachtpflege
- Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Aufwendungen ambulanter und zugelassener Pflegedienste
- Angebote zur Unterstützung im Alltag mit anerkannten Leistungen
Welche Leistungen sind mit dem Entlastungsbetrag finanzierbar?
Das Budget des Entlastungsbetrags ist eine vielseitig einsetzbare Unterstützung. Beispielsweise lassen sich die Kosten, die im Zuge der hauswirtschaftlichen Versorgung entstehen, erstatten. Diese Pflegeleistung umfasst alle haushaltsbedingten Handlungen wie Einkäufe, Fahrdienste, Wäschepflege, Reinigung der Wohnung oder die Zubereitung von Speisen. Auch organisatorische Assistenzleistungen wie Korrespondenzen mit Versicherungen, Banken und Behörden sowie Umzugsplanungen lassen sich mit dem Entlastungsbetrag verrechnen. Ebenfalls decken Entlastungsleistungen die Kosten für Tages- und Betreuungsgruppen ab. Darüber hinaus sind die anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) ein Teil der abrechnungsfähigen Leistungen. Dazu zählen neben der Alltags- und Pflegebegleitung Betreuungsangebote, Helferkreise sowie haushaltsnahe und familienentlastende Dienstleistungen. Welche Entlastungsleistungen in Rostock durch unseren ambulanten Pflegedienst erbracht werden, teilen wir Ihnen gerne mit. Nehmen Sie gerne Kontakt per Email oder Telefon mit uns auf.
Wie erhalte ich die Entlastungsleistung?
Grundsätzlich ist für die Inanspruchnahme von Entlastungsleistungen keine Beantragung bei der Pflegekasse notwendig. Die Entlastung steht jedem hilfsbedürftigen Menschen mit einem Pflegegrad zu, bei dem die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. Da es sich um eine zweckgebundene Leistung handelt, zahlt die Pflegekasse den Betrag in Höhe von 125 Euro nicht direkt auf das Bankkonto des Pflegebedürftigen aus. Demnach basiert die Geltendmachung von Entlastungsleistungen auf einem Kostenerstattungsanspruch. Dabei treten Pflegebedürftige oder deren gesetzlichen Vertreter bei beanspruchten Dienstleistungen in Vorkasse und reichen die Rechnungen und Quittungen zusammen mit einem Erstattungsantrag bei der Pflegekasse ein. Teilweise stellen bestimmte Pflegekassen vorgefertigte Formulare für die Abrechnung bereit. In jedem Fall muss aus den eingereichten Unterlagen die Art der beanspruchten Leistungen hervorgehen. Abschließend erfolgt die Überweisung des Leistungsbetrags auf das Bankkonto des Pflegebedürftigen. Soll die Pflegekasse den Betrag per Direktüberweisung an einen Pflegedienst auszahlen, ist das Beifügen einer Abtretungserklärung erforderlich. Zusätzlich gilt es zu beachten, dass der jährliche Höchstbetrag an Entlastungsleistungen auf 1.500 Euro begrenzt ist. Nicht genutzte Entlastungsbeträge sind auf die Folgemonate übertragbar. Allerdings verfällt die angesparte Summe zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres.
Gern besprechen wir mit Ihnen den Umfang der Leistungen, die im Rahmen des Budgets durch unseren Pflegedienst in Rostock erbracht werden können.
Das Entlastungsgeld reicht nicht – was kann ich tun?
Oftmals reichen die Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat nicht aus, um die Pflegekosten abzudecken. Insofern besteht ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag im Rahmen des Umwandlungsanspruchs aufzustocken. Somit lassen sich bis zu 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umwandeln. Auch bei Kombinationsleistungen oder dem Erhalt von Pflegegeld besteht ein Anspruch auf Umwandlung. Um die Aufstockung des Entlastungsbudgets geltend zu machen, ist eine schriftliche Beantragung zusammen mit der Vorlage von entsprechenden Belägen bei der Pflegekasse erforderlich.