Was geschieht, wenn ein Elternteil nicht mehr für sich entscheiden kann?

Wenn die eigene Mutter oder der Vater nicht mehr allein für sich entscheiden kann, gibt es verschiedene rechtliche und praktische Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um die bestmögliche Versorgung und Interessenwahrung sicherzustellen. Die wichtigsten Schritte sind:

Ärztliche Beurteilung der Geschäftsfähigkeit

Zunächst sollte ärztlich festgestellt werden, ob der Elternteil tatsächlich nicht mehr eigenständig Entscheidungen treffen kann. Dies kann durch einen Hausarzt, Neurologen oder einen Facharzt für Psychiatrie erfolgen. Besonders bei Erkrankungen wie Demenz oder einem Schlaganfall ist eine solche Einschätzung notwendig.

Vorhandene Vollmachten prüfen

Falls die Mutter oder der Vater eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt hat, kann die darin bevollmächtigte Person stellvertretend handeln. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, dass eine vertraute Person (z. B. ein Angehöriger) finanzielle und gesundheitliche Angelegenheiten regelt. Eine Betreuungsverfügung legt fest, wer als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll, falls eine Betreuung notwendig wird.

Betreuungsverfahren einleiten

Wenn keine Vollmacht vorliegt, muss beim Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung beantragt werden. Das Gericht prüft, ob eine Betreuung notwendig ist, und bestimmt eine geeignete Person als Betreuer – oft ein Angehöriger oder eine professionelle Betreuungsperson. Der Betreuer trifft dann Entscheidungen in Bereichen wie Gesundheit, Finanzen oder Wohnangelegenheiten.

Medizinische und pflegerische Versorgung sicherstellen

Unabhängig von der rechtlichen Vertretung muss die Versorgung des Elternteils organisiert werden. Dazu gehören:

  • Ambulanter Pflegedienst: Unterstützung bei der Körperpflege und der Medikamentengabe im Rahmen von Grundpflege und Behandlungspflege sowie Haushaltshilfe.
  • Tagespflege oder Kurzzeitpflege: Entlastung für Angehörige und professionelle Betreuung tagsüber.
  • Stationäre Unterbringung: Falls eine häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, kann eine Betreuung im Pflegeheim notwendig werden.

Finanzielle Unterstützung und Pflegegrad beantragen

Wenn Vater oder Mutter pflegebedürftig sind, sollte ein Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt werden. Je nach Einstufung gibt es finanzielle Unterstützung für ambulante oder stationäre Pflegeleistungen. Auch Sozialhilfe kann unter bestimmten Bedingungen beantragt werden, falls nicht genügend finanzielle Mittel vorhanden sind.

Kommunikation mit Banken und Behörden regeln

Ohne Vollmacht kann es schwierig sein, finanzielle oder behördliche Angelegenheiten zu regeln. Falls eine Betreuung eingerichtet wird, erhält der Betreuer Zugriff auf Bankkonten und kann Anträge bei Versicherungen, Krankenkassen oder Behörden stellen.

Psychosoziale Unterstützung für Angehörige

Die Situation kann für Angehörige emotional belastend sein. Es gibt Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Unterstützungsangebote, die helfen können, mit der neuen Verantwortung umzugehen.

Fazit

Wenn ein Elternteil nicht mehr alleine entscheiden kann, sollten zunächst vorhandene Vollmachten geprüft oder eine Betreuung beantragt werden. Gleichzeitig muss die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Eine rechtzeitige Planung erleichtert den Übergang und stellt sicher, dass die bestmögliche Unterstützung geboten wird.